Beleuchtung an E-Bike und Fahrrad

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Beleuchtung an E-Bike und Fahrrad - Tipps für Licht am Rad


Welche Beleuchtung ans Fahrrad darf, ist in Deutschland streng reguliert. Was besagt die StVZO zum Thema Licht am E-Bike, welche Systeme passen zu welchem Rad und wo haben Blinklichter und Ähnliche überhaupt noch eine Chance?

Hat der Dynamo ausgedient? So manche Fahrer/-innen durchleben eine Phase, in denen die fest verbauten Lichtmaschinen als uncool gelten. Für einige Zeit waren sie auch die einzigen akzeptablen Lösungen nach StVZO.

Doch Zeiten haben sich geändert und die moderne LED Fahrradbeleuchtung überzeugt mit guten Lichtleistungen bei angemessenen Akkulaufzeiten und Technik, die klar darüber informiert, wann aufgeladen werden muss.

An welchem Rad sich welches Licht eignet und auf welche Vorschriften du achten musst, zeigen wir dir hier.
 

StVZO Vorgaben Fahrradbeleuchtung


Prinzipiell musst du bei der Suche nach einer zulässigen Fahrradbeleuchtung im Shop deines Vertrauens darauf achten, dass diese als StVZO-zugelassen deklariert wird. Leuchtmittel, wie es im Gesetzestext heißt, die nicht diese Vorschriften erfüllen, dürfen nicht als Fahrradlampen für den Straßenverkehr beworben werden.

Zulässig ist heute jede Fahrradbeleuchtung, welche die Voraussetzungen erfüllt - unabhängig der Energiequelle.

 

VDO Fahrrad Beleuchtung LED mit Akku

 

Erlaubt sind nach StVZO:

  • Fahrradbeleuchtung mit Akku: eignet sich für MTB, Gravel Bike oder andere sportliche Räder im Straßenverkehr
  • Fahrradbeleuchtung mit Batterie: wie bei Akku-Beleuchtung geeignet für eher sportliche Räder z. B. als Beleuchtung am Rennrad. Aus Nachhaltigkeitsgründen wechselst du bitte die Batterien nach Nutzung gegen einen wiederaufladbaren Akku.
  • Fahrradbeleuchtung mit Dynamo und Nabendynamo: ohne Laden immer Licht - Nabendynamos erzeugen keinen spürbaren Widerstand und sind an Citybikes und Trekkingbikes beliebt.

Zusätzlich zum aktiv leuchtenden Licht benötigst du für StVZO gemäße Fahrradbeleuchtung auch die folgenden Strahler: 

  • einen weißen, nach vorn wirkenden Rückstrahler vorn,
  • einen roten, nicht dreieckigen, nach hinten wirkenden Rückstrahler der Klasse “Z” hinten am Rad, 
  • Reflektoren an den Pedalen und
  • ringförmige retroreflektierende, durchgehende Reflektorstreifen an den Reifen oder
  • gelbe Speichenrückstrahler (2 pro Laufrad) oder
  • retroreflektierende bzw. weiße Lichtstreifen an allen Speichen
     

Beleuchtung an breiten Fahrrädern, Lastenrädern und Co.


An Sonderfahrrädern wie Lastenrädern mit mehr als 1.000 mm Breite müssen zwei Front- und Rückstrahler, Scheinwerfer und Schlussleuchten angebracht werden - “mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante”, wie es in § 67 StVZO lautet.

Für Fahrräder, die breiter als 1.800 mm sind, folgst du den Anbauvorschriften der Regelung Nr. 48 und den weiteren Informationen aus der StVZO1.

 

 

MTB sind Sportgeräte: am Tag ohne Beleuchtung etwas in der rechtlichen Grauzone, sind sie nachts für den Straßenverkehr ungeeignet.


Dürfen andere Lampen ans Rad?


Nein! Wenn du mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen möchtest, musst du dich streng an die Vorgaben der StVZO halten. Demnach sind z. B. blinkende Lichter nicht gestattet. Auch LED-Lampen aus Billig-Internetkaufhäusern, Stirnlampen und handelsübliche Taschenlampen mit Halter sind nicht konform.

Aber: Wenn du fernab des Straßenverkehrs auf privaten Strecken unterwegs bist oder an einem Rennen bei Nacht teilnimmst, brauchst du am Sportgerät keine Beleuchtung nach StVZO.

Mit dem MTB bei schlechten Sichtbedingungen im Wald und auf Trails unterwegs - dabei profitierst du von einem starken Fahrradlicht vorne, das mehr nach oben geneigt ist als im Straßenverkehr zulässig. Eventuell nutzt du eine leistungsstarke zusätzliche Stirnlampe, die du per Adapter am geeigneten Helm befestigen kannst.

Sobald dein Rad oder Sportgerät wieder am Straßenverkehr teilnimmt, brauchst du dann die zugelassene Beleuchtung, die andere Verkerhsteilnehmer nicht blendet und musst auch anderen Vorgaben nach StVZO befolgen.
 

Fahrrad Beleuchtung


Grundlegend musst du auf der Suche nach der passenden Fahrradbeleuchtung nur auf das Prädikat “StVZO zugelassen” achten, dass du in der Kategorie Fahrradbeleuchtung findest.

StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung und Sets werden in den Beschreibungen deutlich gekennzeichnet, so beispielsweise das "Fahrrad Licht Set VDO Eco Light M90". Räder aus der Kategorie Trekking Bikes oder Citybikes werden zudem StVZO-konform ausgeliefert, da sie für die Verwendung im Straßenverkehr vorgesehen sind - Hinweise findest du in den Artikelbeschreibungen der Räder.

E-Bike Beleuchtung

Edel integrierte Beleuchtung am E-Bike Lenker


Das passende Fahrradlicht für E-Bikes ist mit dem Stromkreislauf des Akkus und Motors verbunden. Wichtig ist dabei, dass das Licht dann noch leuchtet, wenn die elektrische Tretunterstützung nicht in Nutzung ist bzw. abgeschaltet wurde.

Auch nach “entladungsbedingter Abschaltung” muss das Fahrradlicht am E-Bike weiter leuchten. An S-Pedelec Beleuchtungssets findest du neben gesetzeskonformen Beleuchtungsanlagen je nach Modell Fernlicht oder auch Bremslichter.
 

Hinweise E-Bike Beleuchtung


Wie am Fahrrad dürfen auch am E-Bike Lampen getauscht werden. Bei der Auswahl der Ersatzlampen oder des Upgrades der Wahl achtest du auf die folgenden Punkte.

  • Die Betriebsspannung der Beleuchtung muss zu der des Antriebssystems passen.
  • Hersteller verwenden verschiedene Anschlusskabel. Richte dich nach dem Antriebssystem des E-Bikes. 
  • Achte beim Teiletausch auf Vorgaben und Leitfäden des E-Bike Herstellers.
  • Im Zweifelsfall oder bei Problemen lässt du den Lampentausch am E-Bike von Profis durchführen.
     

BikeHouse24 macht dir Licht ans Fahrrad


Eine Fahrradbeleuchtung, die zu deinem Rad passt und StVZO-konform ist, findest du bei BikeHouse24. Bitte beachte immer die aktuelle Version der StVZO. Wir beraten dich gern zum aktuellen Stand der Technik und des Gesetzes. 

Wenn du genaue Infos dazu benötigst, was im Segment der Fahrradbeleuchtung erlaubt ist, würden wir dir § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ans Herz legen - dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

1) https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

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Wir sind das Bike House Plauen Blog Team und kommen aus dem Vogtland. Wir sind ein Team von Enthusiasten, die das Fahrrad leben. Wir sind auf dem Bike großgeworden, fahren und testen alle Bikes im perfekten Terrain vor unserer Haustür, überqueren Alpen, shredden im Bikepark und haben Europa auf dem Bike durchfahren.