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Geschwindigkeit beim E-Bike: Watt-Rüsten beendet?

25. April 2025 | Fahrrad & E-Bike | 0 Kommentar/e
Leistungsbeschränkungen E-Bike.png

Torque Wars Episode II: Neues Gesetz reguliert E-Bike Geschwindigkeit

Im Jahr 2025 bewiesen starke E-Bike Motoren ihren Platz am Markt und auf Trails mit Leichtigkeit. Doch den starken Boliden wird vielleicht bald Einhalt geboten.

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband CONEBI eine neue Regelung entwickelt, die eine maximale Leistung von 750 W und einheitliche Messverfahren vorschlägt. Manche Hersteller nutzten bisher Freiräume bei Messverfahren, um alles aus den Motoren zu holen.

Inhalt:

 

Ende des Watt-Rüstens?

Wir alle haben unsere Lieblingstrails: Rückzugsorte im Wald, auf denen wir mit unseren teuren Spielzeugen klettern, Abfahrten genießen und einfach im Flow aufgehen. Um diese kleinen Naturoasen zu bewahren, sind die Grenzen für Pedelec und Fahrräder bisher recht schwammig definiert.

Neue Entwicklungen wie der DJI Avinox prügeln so extrem über Trails, dass du manchmal sogar bergauf bremsen musst, um nicht in den nächsten Busch zu beschleunigen. Diese Leistungskennziffern machen aus Singletrails High-Speed Autobahnen und erhöhen die Abnutzung der Böden durch Reifen an schweren Boliden.

 

Neue Messmethoden und Grenzen

In der Positionierung des ZIV zu den neuen Vorgaben geht der Sinn der Beschränkung einfach darauf zurück, dass man eine klare Grenze zwischen Fahrrad und Kleinkraftrad oder Moped ziehen möchte.

Bisher galt für Pedelecs eine Grenze von 250 Watt Nenndauerleistung, 25 km/h maximaler Geschwindigkeit, und die Motorunterstützung musste an das Pedalieren gebunden sein.

Manche Hersteller nutzten Lücken, die sich aufgrund schwammiger Vorgaben im Messverfahren zwischen Maximalleistung und Nenndauerleistung auftaten. Somit waren Wattspitzen von 1.000 Watt möglich.

In den aktuellen Vorgaben gibt es neben der Deckelung der maximalen Geschwindigkeit und des maximalen Unterstützungsverhältnisses von 1:4 auch Vorschriften zum Gesamtgewicht.

 

Neue Vorschläge des ZIV

Das ZIV schlägt folgende Verschärfung der bisherigen Definition vor:

  • Maximales Unterstützungsverhältnis 1:4 und 1:6 bis max. 15 km/h
  • 750 W maximale Unterstützungsleistung am Antriebsrad (Maximalleistung)
  • max. 250 kg Gesamtgewicht für einspurige EPAC und
  • max. 300 kg für mehrspurige EPAC

Regelungen zu schweren Lastenrädern würden gesondert betrachtet, heißt es im Positionspapier vom 08. April weiter.

Bisher würden die meisten Motoren auf dem Markt diese Grenzen erfüllen. Eine Ausnahme stellt der DJI Avinox M1 dar, der mit 850 bis 1.000 W Leistung in Europa neu abgeriegelt werden müsste, wenn der Vorschlag auf EU-Ebene in ein Gesetz fließt.

 

Wenig Luft nach oben

Zwar ist die Position des ZIV noch nicht als Gesetz angekommen, doch darf man davon ausgehen, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband CONEBI die Gesetzfindung stark determinieren beeinflussen wird.

Aktuelle E-Bikes wie das Specialized Turbo Levo 4 wären mit 666 Watt am Levo Pro bzw. 720 Watt Maximalleistung am S-Works Turbo Levo 4 noch im zulässigen Bereich. Auch der Bosch CX Gen 5 passt nach seinem Update mit 750 Watt genau in den Rahmen, in dem sich zukünftig andere Hersteller wiederfinden werden.

Sobald die Grenzen ausgereizt sind, werden Fortschritte in die Richtung leichterer Motoren gehen. Ob man wirklich Motoren benötigt, bei denen man auf einem E-Bike auch bergauf bremsen muss, um nicht im Unterholz zu landen, bleibt dem Ermessen der Piloten überlassen.

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Wir sind das Bike House Plauen Blog Team und kommen aus dem Vogtland. Wir sind ein Team von Enthusiasten, die das Fahrrad leben. Wir sind auf dem Bike großgeworden, fahren und testen alle Bikes im perfekten Terrain vor unserer Haustür, überqueren Alpen, shredden im Bikepark und haben Europa auf dem Bike durchfahren.